Corona Testzentrum
Sars-CoV-2 Schnelltests in unseren Praxen und weiteren ausgeschriebenen Orten
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir durch per Allgemeinverfügung beauftragt worden sind, Bürgertestungen nach §4a durchzuführen.
Patienten/innen aber auch Nicht-Patienten/innen haben die Möglichkeit, sich kostenlos mit einem gelisteten Sars-CoV-2 Schnelltest in den Praxisräumlichkeiten oder an unseren Testzentren testen zu lassen.